Bildungsurlaub Stressbewältigung durch Achtsamkeit-MBSR
Stressbewältigung durch Achtsamkeit-MBSR ist ein praxisnahes, wissenschaftlich anerkanntes Programm. Es wurde von Prof. Jon Kabat-Zinn entwickelt. Es vermittelt achtsamkeitsbasierte Übungen zur Stressreduktion, die im Seminar gemeinsam eingeübt werden und von den Teilnehmer/innen mit Hilfe von Übungs-CDs zu Hause weiter praktiziert werden können. Es handelt es sich um drei Grundübungen: Bodyscan (eine Körperwahrnehmungsübung, die der Konzentration und Entspannung dient), verschiedene Formen der Achtsamkeitsmeditation im Sitzen, Gehen etc., sowie eine einführende Yoga-Übungsreihe. Theoretische Schwerpunkte zu Stressentstehung bzw. Stressbewältigung wechseln mit Einzel- und Gruppenarbeit ab. Darüber hinaus werden Anleitungen zur Selbstbeobachtung in belastenden Situationen gegeben. Die Übungen und theoretischen Inhalte sind so verknüpft, dass die Teilnehmer/innen für sich passende Möglichkeiten und wirksame Verhaltensweisen entwickeln können, mit denen sie positive Veränderungen erreichen können.
Dieser Bildungsurlaub richtet sich an Menschen, die mit beruflichem Stress besser umgehen lernen möchten, die aktiv Burn-out-Situationen oder anderen stressbedingten Erkrankungen vorbeugen oder diese lindern möchten und insbesondere an Menschen, die die vermittelten Inhalte und Anregungen in ihr Berufsfeld, z.B. in sozialen, pädagogischen oder therapeutischen Bereichen integrieren möchten.
24B-SB.2 > 10.06.24-14.06.24 > MARLIES SONNENTAG
MO. 11-16 UHR, DI.-DO. 10-15 UHR, FR. 10.30-15.30 UHR > 345,- €
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24B-SB.3 > 23.09.24-27.09.24 > MARLIES SONNENTAG
MO. 11-16 UHR, DI.-DO. 10-15 UHR, FR. 10.30-15.30 UHR > 345,- €
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24B-SB.4 > 18.11.24-22.11.24 > MARLIES SONNENTAG
MO. 11-16 UHR, DI.-DO. 10-15 UHR, FR. 10.30-15.30 UHR > 345,- €
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Nach neuer Regelung des Landes NRW ist ab sofort eine Annahme eines Bildungsschecks durch unser Institut nur möglich, wenn Sie bei der Beantragung des Bildungsschecks als Veranstalter der Fortbildung den Namen des Trägervereins unserer Einrichtung und nicht die Institutsbezeichnung angeben. Bei einer „falschen“ Bezeichnung können wir den Bildungsscheck nicht mehr annehmen, da das Land NRW den Scheck seit diesem Jahr dann nicht mehr einlöst.
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Weiterbildung (Aktenzeichen: IV C 2. 21-8 Nr. 1862/80) umfasst auch die Anerkennung zur
Durchführung von Veranstaltungen nach dem Bildungsurlaubsgesetz (§ 9 Abs.1 AWBGArbeitnehmerweiterbildungsgesetz).
Alle in unserem Veranstaltungsprogramm angekündigten Bildungsurlaube erfüllen die
Vorgaben des AWbG NRW in der aktuellen Fassung vom 1.1.2022.