Bildungsurlaub Klangschlalenmassage
Die Klangschalenmassage ist eine sehr wirksame und sanfte Art der Entspannungsmassage, die immer mehr in therapeutischen und pädagogischen Bereichen angewendet wird. Dabei werden verschiedene Klangschalen auf den bekleideten Körper aufgelegt und durch behutsames Anschlagen zum Klingen und Schwingen gebracht. Die sanften Schwingungen breiten sich im ganzen Körper aus und wirken so harmonisierend auf Zellen und Organe. Schon nach einigen Behandlungen kann sich ein positives Gefühl im/zum eigenen Körper und eine nachhaltige Entspannung einstellen. Vermittelt wird theoretisches Hintergrundwissen über Klangschalen, Klang, Klangpsychologie und Klangwirkung.
Das theoretisch vermittelte Wissen wird in praktischen Übungseinheiten umgesetzt. Themen und Inhalte sind: die Klangschalenmassage
- als Entspannungs- und Gesundheitsmassage
- bei Schmerzen und Krankheiten
- Klangschalen im Kindergarten, in der Schule
- in Alten- und Pflegeheimen, im Krankenhaus
Für die Dauer des Kurses werden Therapieklangschalen zur Verfügung gestellt. Eigene Klangschalen können mitgebracht werden.
LEITUNG: ULRICH LEIPSKI
24B-KL.2 > 09.09.24-13.09.24 > 345,- € > MO. 11-16 UHR, DI.-DO. 10-15 UHR, FR. 10.30-15.30 UHR
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SCHRITT 1: UNTERLAGEN ANFORDERN
Hiermit erhalten Sie in einigen Minuten die erforderlichen Unterlagen zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber (Anschreiben & Curriculum) als PDF-Anhang einer E-Mail.
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Hiermit melden Sie sich verbindlich an, sobald Sie die Genehmigung Ihres Arbeitgebers erhalten haben.
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Falls Sie am Bildungsurlaub privat teilnehmen wollen, können Sie natürlich Schritt 1 überspringen und sich direkt anmelden
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Nach neuer Regelung des Landes NRW ist ab sofort eine Annahme eines Bildungsschecks durch unser Institut nur möglich, wenn Sie bei der Beantragung des Bildungsschecks als Veranstalter der Fortbildung den Namen des Trägervereins unserer Einrichtung und nicht die Institutsbezeichnung angeben. Bei einer „falschen“ Bezeichnung können wir den Bildungsscheck nicht mehr annehmen, da das Land NRW den Scheck seit diesem Jahr dann nicht mehr einlöst.
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Weiterbildung (Aktenzeichen: IV C 2. 21-8 Nr. 1862/80) umfasst auch die Anerkennung zur
Durchführung von Veranstaltungen nach dem Bildungsurlaubsgesetz (§ 9 Abs.1 AWBGArbeitnehmerweiterbildungsgesetz).
Alle in unserem Veranstaltungsprogramm angekündigten Bildungsurlaube erfüllen die
Vorgaben des AWbG NRW in der aktuellen Fassung vom 1.1.2022.
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