Bildungsurlaub Tai Chi
Dieser Bildungsurlaub vermittelt Übungen zur Stressbewältigung aus dem Tai Chi. Sie tragen dazu bei, Zugang zu inneren Kraftquellen zu bekommen und durch feine Korrekturen innere Blockaden und Fehlhaltungen nachhaltig aufzulösen. So erlernen Sie eine wirksame Methode, um dem Berufsalltag entspannter und somit effektiver begegnen zu können.
Die Tai Chi-Übungen stammen aus China und dienen seit Jahrhunderten zur Gesunderhaltung und Lebenspflege. Durch regelmäßiges Üben wird die jedem Menschen innewohnende Lebensenergie Qi genährt und innere Ausgeglichenheit und Stärke, Flexibilität und Spontanität entstehen. Auch der Körper wird weicher und kraftvoller, Koordination und Gleichgewicht werden verbessert sowie die Selbstheilungskräfte gestärkt.
Neben den praktischen Übungen werden die theoretischen Grundlagen des Tai Chi vorgestellt: Traditionelle chinesische Medizin (TCM), Lehre von Yin und Yang und daoistische Philosophie – ihre Anwendungsmöglichkeiten werden erläutert.
Dieser Bildungsurlaub richtet sich an Menschen, die mit beruflichem Stress besser umgehen lernen möchten, die aktiv Burn-out-Situationen oder anderen stressbedingten Erkrankungen vorbeugen oder diese lindern möchten und insbesondere an Menschen, die die vermittelten Inhalte und Anregungen in ihr Berufsfeld, z.B. in sozialen, pädagogischen oder therapeutischen Bereichen integrieren möchten.
LEITUNG: BIRGIT MITTAG
24B-TC.1 > 04.11.24-08.11.24 > 345,- € > MO.11-16 UHR, DI.-DO.10-15 UHR, FR: 10.30-15.30 UHR
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SCHRITT 1: UNTERLAGEN ANFORDERN
Hiermit erhalten Sie in einigen Minuten die erforderlichen Unterlagen zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber (Anschreiben & Curriculum) als PDF-Anhang einer E-Mail.
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Hiermit melden Sie sich verbindlich an, sobald Sie die Genehmigung Ihres Arbeitgebers erhalten haben.
HINWEIS:
Falls Sie am Bildungsurlaub privat teilnehmen wollen, können Sie natürlich Schritt 1 überspringen und sich direkt anmelden
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Nach neuer Regelung des Landes NRW ist ab sofort eine Annahme eines Bildungsschecks durch unser Institut nur möglich, wenn Sie bei der Beantragung des Bildungsschecks als Veranstalter der Fortbildung den Namen des Trägervereins unserer Einrichtung und nicht die Institutsbezeichnung angeben. Bei einer „falschen“ Bezeichnung können wir den Bildungsscheck nicht mehr annehmen, da das Land NRW den Scheck seit diesem Jahr dann nicht mehr einlöst.
Der Name des Trägervereins ist: “Interdisziplinäre Arbeitsgruppen e.V.“
Die Anerkennung unseres Institutes durch den Kultusminister als Einrichtung der
Weiterbildung (Aktenzeichen: IV C 2. 21-8 Nr. 1862/80) umfasst auch die Anerkennung zur
Durchführung von Veranstaltungen nach dem Bildungsurlaubsgesetz (§ 9 Abs.1 AWBGArbeitnehmerweiterbildungsgesetz).
Alle in unserem Veranstaltungsprogramm angekündigten Bildungsurlaube erfüllen die
Vorgaben des AWbG NRW in der aktuellen Fassung vom 1.1.2022.